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Die Pflichtabgabe an die Künstlersozialkasse
Ein Thema, über das wir mit unseren Kunden immer wieder ins Gespräch kommen ist die Pflichtabgabe an die Künstlersozialkasse. Oft dann, wenn es unerwartet zu Nachzahlungen kommt.
Als Ihr Geschäftspartner für alles rund um Grafik-Design und Internet in Bielefeld sehen wir es als unsere Pflicht an, sie auf dieses wichtige Thema aufmerksam zu machen. Lesen Sie dazu unten ein paar erste Infos. Dieser kurze Blog-Beitrag will, kann und vor allem darf natürlich eine Beratung nicht ersetzen. Unsere Empfehlung: Sprechen Sie in jedem Fall Ihren Steuerberater oder verantwortliche Kollegen und Kolleginnen darauf an.
Das Konzept der Künstlersozialkasse
Das Konzept der Künstlersozialkasse – kurz auch „KSK“ genannt – ist es, Künstlerinnen und anderen kreativ schaffenden Menschen die Möglichkeit zu geben, sich für geringe Beträge sowohl hinsichtlich einer Kranken- als auch Sozialversicherung abzusichern. Der Ausgleich der Differenz zur klassischen Versicherung erfolgt sowohl durch öffentliche Zuschüsse als auch durch die solidarische Pflichtabgabe von Auftraggebern der Kreativleistungen. In den Worten der KSK:
Der Staat fördert mit der Künstlersozialversicherung die Künstler und Publizisten, die erwerbsmäßig selbständig arbeiten, weil diese Berufsgruppe sozial meist deutlich schlechter abgesichert ist als andere Selbständige. Das ist nicht nur eine sozialpolitische, sondern auch eine kulturpolitische Errungenschaft. Denn mit dieser Einrichtung wird die schöpferische Aufgabe von Künstlern und Publizisten als wichtig für die Gesellschaft anerkannt.
Was jedoch häufig missverstanden wird:
Diese Abgabe ist völlig unabhängig davon zu entrichten, ob die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer Mitglied in der KSK ist. Sie ist fällig, sobald die beauftragte Arbeit in irgendeiner Form kreativen bzw. künstlerischen Aspekten entspricht. Eine Meldung ist jährlich zum 31.03. abzugeben. Unabhängig davon, ob sie im entsprechenden Zeitraum kreative Leistungen in Anspruch genommen haben oder nicht.
Wird bei einer Prüfung Ihrer Unterlagen durch die Rentenkasse nun erkannt, dass sie solche Leistungen eingekauft haben, jedoch die nötigen Abgaben nicht vorgenommen haben, kann es zu empfindlichen Nachzahlungen kommen.
Wie gesagt: Bei Fragen dazu wenden Sie sich an entsprechende Expertinnen und Experten. Für alle kreativen Belange sind dann wir wieder die richtigen – aber das wissen Sie ja.
Weitere Informationen zur Künstlersozialkasse
Sie finden dazu auch umfassende Informationen im Netz. Hier einige interessante Links:
- Informationen für Unternehmen und Verwerter
- Video auf der Website unserer Steuerberatungsgesellschaft HNV
- Website der Künstlersozialkasse
- Oder einfach mal Google fragen